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SAPV-Verordnung

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist nur durch eine ärztliche Verordnung möglich.

Diese wird vom Krankenhaus, vom Hausarzt oder von einem Facharzt auf einem bestimmten Formular (Nummer 63) ausgestellt. In den meisten Fällen wird diese dann per Fax an die Koordinationsstelle des PCT übermittelt.

Nur in dem Fall, wenn der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus Ihnen diese Verordnung direkt übergibt, müssen Sie diese selbst an die Koordinationsstelle unter der Nummer 07152/3304688 faxen oder als PDF-Datei an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mailen.

Die SAPV-Verordnung wird von der Koordinationsstelle des PCT geprüft und an den Kostenträger (Krankenkasse) weitergeleitet.

In dringenden Fällen kann das Palliative-Care-Team auch schon vor der Genehmigung durch den Kostenträger tätig werden.

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