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Patientenverfügung
und Vorsorgevollmacht
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Viele wollen Ihr Recht auf
Selbstbestimmung, das aus dem Artikel 2 des Grundgesetzes abgeleitet
wird und auch im medizinischen Bereich gilt, besonders bei schwerer
Krankheit und auch am Ende ihres Lebens mit dauernder Bewusstlosigkeit
wahren und nutzen. Wichtig ist, dass Sie
- Ihre
Wünsche und Vorstellungen mit Personen Ihres Vertrauens
besprechen und
- sich
für Ihre ganz persönliche Situation von kompetenten Personen
beraten
lassen.
Erst dann sollten Sie die vorsorgenden Verfügungen
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erstellen.
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